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Kosten­transparenz / Indikations­gruppen

Nicht jeder Krankheitsfall ist nach Kassenrichtlinien ein Behandlungsfall für die gesetzliche Krankenkasse, obwohl aus medizinischer Sicht ein meist dringender Behandlungsbedarf besteht.

Im ersten Beratungsgespräch stellen wir anhand einer klinischen Untersuchung fest, zu welcher versicherungstechnischen Schwere die Fehllage des/der Kiefer oder die Zahnfehlstellung gehört und dokumentieren eine Einstufung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG).

Es gibt fünf verschiedene Schweregrade. In den Gruppen KIG 1 und KIG 2 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten. Eine kieferorthopädische Behandlung dieser Fehlstellungen ist nach dem Willen des Gesetzgebers eine eigene Investition, sofern sie nicht vor der Diagnosestellung rechtzeitig durch eine Zusatzversicherung abgesichert wurde. In den Gruppen KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenkasse für festgelegte Vertragsleistungen zur Erzielung einer zum Kauen und Abbeißen ausreichenden Kaufunktion.

Nach einer umfangreichen Diagnostik erstellen wir Ihnen einen Therapieplan mit allen anfallenden Kosten. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder private Versicherung wird vor Behandlungsbeginn geklärt. Sie haben die Möglichkeit, sich nach umfangreicher Aufklärung für modernere Techniken und Zusatzleistungen z.B. im Rahmen der Prophylaxe oder Retention zu entscheiden. Wir legen größten Wert auf Kostentransparenz! Denn das schafft unserer Überzeugung nach ein gesundes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und uns.

Kostentabelle